10.05.2010 Pressemitteilung des Landkreises Dillingen
Der Bau eines Windparks mit drei Windkraftanlagen in der Gemarkung Wittislingen ist nicht genehmigungsfähig.
Zu dem Ergebnis kam das Landratsamt Dillingen bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit insbesondere auf Grund der eindeutigen artenschutzrechtlichen Beurteilung durch die Regierung von Schwaben.
jedoch muss der Lebensraum und die Gesundheit des Menschen in Einklang mit zukunftsweisenden Technologien gebracht werden.
Wir danken für Ihre Zeichnung unserer öffentlichen PETITION zu verbindlichen Mindestabständen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung! Über 12.000 Menschen(!) sind mit uns einer Meinung, daß der Gesetzgeber hier zum Schutz der Bürger nachbessern muss.
"Wir sind Anhänger der regenerativen Energien, aber wir haben in Bayern auch eine einmalige Landschaft. Deshalb lässt sich die Vertretbarkeit solcher Anlagen nur im Einzelfall entscheiden.
Wir wollen Mensch und Natur schützen und rennen nicht blind einer Ideologie hinterher."
Ministerpräsident Seehofer, 7.Aug. 2009 Mainpost
Zum Sachverhalt:
Der ehemalige Gemeinderat unter Bürgermeister a.D. Hr. Reinhold Sing hat die vertraglichen Voraussetzungen dazu geschaffen, dass private Investoren inmitten unseres Gemeindewaldes Windräder mit je 179m Gesamthöhe errichten können! Mit Wirkung seit 01.03.2008 unterschrieb Sing den Standortsicherungsvertrag i nkl. Zusicherung des Pachtvertrages gegenüber dem Windpark-Projektierer, er Fa. Uhl aus Ellwangen.
Die Wittislinger Bürger wurden weder im Vorfeld ordentlich über das Projekt informiert, noch in diese für das Allgemeinwohl so wichtige Entscheidung miteinbezogen.
Der Betreiber, die Fa. Uhl aus Ellwangen, hat am 17.03.2009 beim Landratsamt Dillingen den Antrag zur Durchführung des "Windparks Wittislingen" eingereicht - ohne den üblichen Vorantrag (!) undohne vorherige Windmessung (!), die laut Regionalem Planungsverband in windarmen Gebieten, wie unserem sogar Bedingung sind!!!!
Laut Regionalplan beträgt die durchschnittliche jährliche Windgeschwindigkeiten in 50 m Höhe über Grund in unserer Region nur ca. 3,0 bis max. 4,7 m/sec. (Quelle: Bayerischer Solar- und Windatlas, siehe Abbildung).
Es handelt sich also bei uns nur um bedingt ausreichend windhöffige Gebiete.
Deshalb wird vom Planungsausschuss vorgeschrieben, dass vor einer abschließenden Standortentscheidung umfangreiche Windmessungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch die jeweiligen Projektträger gemacht werden müssen!
Diese geforderten Windmessungen wurden bislang nicht gemacht und somit wird klar gegen eine Auflage des Planungsverbandes verstossen!
Bis heute konnte gegenüber uns Bürgern noch kein glaubhafter Nachweis erbracht werden, dass der Standort „Trimmpfadwald“ ökonomisch so sinnvoll ist, dass die ökologischen Belange ins Hintertreffen geraten müssen.
Wir können sogar davon ausgehen, dass die Windhöffigkeit an dem geplanten WKA – Standort Wittislingen so niedrig liegt, dass der von der Regierung vorgeschriebene sogenannte 60% EEG – Referenzwert der Jahreswindgeschwindigkeit nicht erreicht werden kann!
Somit bestünde kein Anspruch auf eine gesetzliche Vergütung.
Denn das Erneuerbare Energien Gesetz fordert bereits auf einer Nabenhöhe von 80m eine Windgeschwindigkeit von 6,4 m/s um die Vergütungsstufe 1 zu erreichen.
In der geplanten Region um Wittislingen liegt dieser Wert in 80m Höhe bei etwa 5 m/s.
In Wittislingen käme man selbst auf der geplanten immensen Nabenhöhe von 140m nur auf ca. 5,7 m/s. d.h. Dieser Standort erhält garkeinen Vergütungsanspruch oder im besten Fall Stufe 1 für schlechte/mittlere Wirtschaftlichkeit.
Denn erst ab 8m/s erreicht man eine gute Wirtschaftlichkeit und den Vergütungsanspruch 2 nach EEG.
Aus obiger Grafikkann die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit in m/s im Gebiet nördlich der Donau, im Gebiet um Wittislingen bei einer Höhe von 80m über Grund abgelesen werden.
Wägt man somit den „Nutzen der WKA für die Allgemeinheit“ gegen die Belange von „Landschafts–, Natur- und Artenschutz, sowie den Schutz der betroffenen Bevölkerung“ ab, so hat der Belang „WKA Nutzen für die Allgemeinheit“ in Wittislingen nahezu den Wert N U L L !
Zu beachten ist dabei, dass im Fall der Windfarm Wittislingen der Projektierer, die Fa. Uhl, bekanntlich nicht der Betreiber sein wird. Nach Fertigstellung werden die WKA’s von Uhl gewinnträchtig an eine Beteiligungs- oder Fondsgesellschaft verkauft.
Evtl. Langzeitfolgen einer möglichen Fehlentscheidung wären dann vom WKA – Betreiber und von der Gemeinde und somit von uns Bürgern zu tragen!
Unbeeindruckt von allen Fakten und Belangen hat der Gemeinderat Wittislingen in der Sitzung am 12.05.09 beschlossen, den Bauantrag für den „Windpark Wittislingen“ in der derzeit vorliegenden Form zwar abzulehnen (12:2 Stimmen), aber Windrädern im Gemeindewald grundsätzlich zuzustimmen. (8:6).
Am 28.07.09 lehnten die Räte den geänderten neuen Bauantrag mit inzwischen 3 - (5) WKA's mit 8:7 Stimmen ab!
A b e r mit dem Nachsatz, man wolle ja unbedingt die 3 Windräder haben, nur es solle bitte wieder ein neuer Bauantrag verfasst werden, d iesmal in genauer Abstimmung mit der Gemeinde. D ie 3 Standorte würden dann zusammen festgelegt und zwar n u r 3! Mit einer Null-Toleranzgrenze bzgl. Schlagschatten.
(Anmerkung: Alle diese Wünsche der Gemeinde wurden von Uhl ignoriert!)
Die "Öffentlichen Belange", die dem Bauantrag entgegenstehen wurden nicht berücksichtigt.
Ganz anders hingegen läuft es hingegen im benachbarten Gemeinderat Haunsheim ab! Dieser hat in der Sitzung am 14.05.09 einstimmig beschlossen, das Einvernehmen zum Baunicht zu erteilen! Der Stiftungsrat stellt das Waldstück in Haunsheim ebenfalls nicht zur Verfügung! Somit wurde der Standort Haunsheim inzwischen in der Planung gestrichen, da zudem auch kein Wegerecht erteilt wurde. Das nachbarschaftliche Einvernehmen wurde in der Sitzung am 16.7.09 ebenfalls nicht erteilt, weil auch der neue Bauantrag der Fa. Uhl laut Haunsheim wieder gegen öffenliche Belange verstösst.
Wie somit am Beispiel Haunsheim ersichtlich ist, wäre auch die Gemeinde Wittislingen aufgrund der Regelung des §36 BauGB zum Schutze ihrer Planungshoheit durchaus befugt, bauplanungsrechtlich unzulässigen orhaben im Außenbereich ihres Gemeindegebiets ihr Einvernehmen zu versagen – auch wenn diese privilegiert sind.
Sollten dabei öffentliche Belange zutage treten, die dem Bauvorhaben entgegen stehen, d a r f die Gemeinde laut Gesetz kein Einvernehmen erteilen!
Auch wenn die Naturschutzbelange nach §35 Abs.3 Nr.5, erst n a c h Vertragsabschluss mit dem Projektierer zutage kamen, kann die Gemeinde ihr Einvernehmen versagen, da zu diesem Zeitpunkt schließlich viele Fakten noch nicht bekannt waren.
Spätestens die genannten Hinweise aus dem Nachbarort Haunsheim hätten der Gemeinde Wittislingen Anlass geben müssen, auch einmal selbst Informationen beim Landesamt für Umweltschutz und anderen Behörden einzuholen.
Denn die Gemeinde ist nach § 36 BauGB im Rahmen eines Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sogar verpflichtet, Naturschutzbelange zu überprüfen.
Dies hat sie jedoch unterlassen!
Ihr genügte besagte fehler- und mangelhafte SAP und die subjektiven Gutachten des Projektierers zur Wertung der Belange und schließlich zur Entscheidungsfindung.
Entscheidungsbehörde über das Bauvorhaben ist nicht die jeweilige Gemeinde (sie hat nur 1 Stimme), sondern das Landratsamt Dillingen. Dort läuft zur Zeit das Immisionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Dazu werden Gutachten eingeholt vom Gewerbeaufsichtsamt, Bauamt, Bund Naturschutz, Kreisbauhof, Kreisbrandrat, Forstamt, Tiefbauamt, Wasserversorgung Stuttgart, Landesamt für Umweltschutz, Gemeinde Wittislingen, Gmd. Haunsheim etc. Aber auch Bürger können Ihre persönlichen Einwendungen gegen dieses Projekt äußern!
Deshalb haben wir - ebenso wie viele Familien und Bürger - im Namen der Bürgerinitiative eine Eingabe an das Landratsamt gesendet, in der wir unsere Gründe erläutern, warum wir den Bau des Windparks an diesem Standort ablehnen. (download der pdf-Datei)
Nachdem die Ziertheimer Windfarm direkt an unserer Gemarkungsgrenze aufgrund des Vorranggebietes sicherlich genehmigt wird, wird Wittislingen – falls die Anlagen im Trimmpfad kommen – von zwei Seiten von 160m und 180m hohen Anlagen (20m höher als das Ulmer Münster) umgeben sein.
Wer kann ernstlich glauben, dass diese Anlagen das Ortsbild von Wittislingen und das Landschaftsbild unserer Heimat nicht wirklich schädigen?
Die Gemeinde Wittislingen hat sich die vergangenen Jahren zu einem attraktiven Wohnort entwickelt. Um diese Wohnqualität zu erhalten wurde über Jahrzehnte ganz bewusst wurde auf die Ansiedlung von Industrie verzichtet. Es wurden neue Wohngebiete erschlossen und eine Dorferneuerung initiiert, die den Wohnort noch attraktiver machen soll.
Man kann sagen: Es lebt sich bislang gut in Wittislingen.
Einen wesentlichen Beitrag für die Lebensqualität in Wittislingen leistet das Naherholungsgebietim Gemeindewald. Um dieses Areal werden wir von vielen Gemeinden beneidet. Auf Initiative und unter dem großen Arbeitsaufwand der heutigen Senioren des TSV wurde ein Trimmpfad gebaut und eine Wanderstrecke zum Haunsheimer Hochbehälter ausgeschildert. Auch viele Besucher aus den umliegenden Gemeinden genießen diesen traumhaft schönen Wald.
Wollen wir all das über Jahrzehnte Aufgebaute wirklich durch die Errichtung gigantischer Industrieanlagen (und nichts anderes sind diese WKAs) mit einem Schlag zerstören?
Von den Industrieanlagen im Wittislinger Trimmpfadwald profitieren letztendlich nur Investoren, die Wittislingen gar nicht kennen, oder denen es egal ist, ob für ihre Investition das Naherholungsgebiet einer Gemeinde irreparablen Schaden nimmt.
Für 10 € Einnahmen pro Einwohner im Jahr (allein der Wertverlust der Immobilien, der bei 20% - 30% und mehr liegen wird, ist ungleich höher) sollten wir unseren Gemeindewald nicht zur Verfügung stellen!
WIR sagen N E I N zu diesem Projekt an diesem Standort !
Bei einer Realisierung der „Windfarm Wittislingen“ wäre davon auszugehen:
dass die geplanten Windkraftanlagen dem Landschaftsbild grob unangemessen wären und als besonders belastend empfunden werden würden
dass eine naturbezogene, ruhige Erholung nicht mehr uneingeschränkt möglich wäre
dass die wertvollen Lebensräume für die heimische Tierwelt nicht mehr gewährleistet wären
dass fahrlässige Tötung von geschützten Vögeln und Fledermäusen in Kauf genommen würde
dass der zusammenhängende Landschaftsraum, der bislang nicht von Industrieanlagen, Hochspannungsmasten etc. zerschnitten ist, in seiner Ausgewogenheit stark gefährdet wäre
dass die Windenergienutzung in diesem Waldgebiet unvereinbar wäre mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Einzelheiten zu diesen Punkten können Sie nachlesen auf der SeiteAKTUELLES
Unterstützen Sie: Bürgerinitiative für Erhalt der Lebensqualität in Wittislingen
Denn 20 Jahre haben Bürger & Vereine nun darauf hingearbeitet, ein „lebenswertes Wittislingen“ zu gestalten!
Das sollte auch weiterhin unser Aller Bestreben sein! Helfen Sie mit, unsere schöne Landschaft zu erhalten!
Flora & Fauna sind ein zu kostbares Gut, das man nur bei entsprechendem Nutzen für die Allgemeinheit partiell opfern darf, keinesfalls jedoch dem Profitstreben von Einzelnen.
Es kann nicht der Sinn einer zukunftsorientierten Energiepolitik sein, die Naherholungsgebiete bayerischer Gemeinden in ihrem Grundbestand zu zerstören und schützenswerte Tiere zu gefährden.
Gesundheit und Wohlstand jedes Bürgers sind zu erhalten und dürfen nicht durch flächendeckende industrielle Verformung der Umwelt durch monströse Windkraftanlagen in unerträglichem Maße beeinträchtigt werden.
Wir stellen den Erhalt unseres Naherholungsgebietes über das Streben nach Gewinn einiger weniger.
Helfen Sie uns bitte dabei mit einer gerechten Entscheidung zugunsten Mensch, Natur und Tier.
Informieren & engagieren SIE sich! ....denn wer heute schläft, hat vielleicht morgen schon ein Windrad in seinem Vorgarten stehen .... und wurde nicht mal gefragt, ob es ihm recht ist!
Wie massiv die Windkraft-Projektanten in unser Gebiet in Nordschwaben vordringen, können wir ja zur Zeit bald täglich der Zeitung entnehmen. Siehe: Aktuelles